monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung
€ 6.265,00
Die Auflösungsabgabe entfällt ab dem Jahr 2020.
GSVG/FSVG
Pensionsversicherung
Höchstbeitragsgrundlage
pro Monat
€ 6.265,00
Höchstbeitragsgrundlage
pro Jahr
€ 75.180,00
Mindestbeitragsgrundlage
pro Monat
€ 574,25
Mindestbeitragsgrundlage
pro Jahr
€ 6.892,32
Unfallversicherung
Beitrag zur Unfallversicherung
monatlich
€ 10,09
jährlich
€ 121,08
Stand: 27. November 2019
Bild: fotomowo - stock.adobe.com
Erscheinungsdatum:
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